Liebe Gartenfreundin, Lieber Gartenfreund,
Der Vorstand des Kleingartenvereins "Wartburgblick" e.V. weist hiermit daraufhin, dass die Pächterinnen und Pächter des Kleingartenvereins "Wartburgblick" e.V. verpflichtet sind, den Formschnitt ihrer jeweiligen Parzellen-Hecken umgehend in Höhe, Form und Ordnung zu bringen. Der Vorstand wird am 14.09.2024 eine Gartenbegehung durchführen, der Vorstand fordert somit alle Pächterinnen und Pächter auf Ihre eigene Parzellen-Hecke bis zum 13.09.2024 auf die geforderte Heckenhöhe zu schneiden.
Zu Eurem Verständnis hier folgend nochmal der Paragraf 8 unserer gemeinsamen
Gartenordnung:
§ 8
Einfriedung, Abgrenzungen, Tore
Abgrenzungen durch Zäune oder Hecken zwischen den einzelnen Gartenpachtflächen zum Gartennachbarn sind nicht erforderlich. Wenn vorhanden, sind diese auf eine Höhe von
1,20 m zu begrenzen.
Vorhandene Einfriedungen an den Gartenwegen – Gemeinschaftswegen – sind gemäß den Weisungen des Vorstandes zu unterhalten, zu pflegen und zu erneuern.
Einfriedungen durch Hecken (Liguster) sind wegeeinheitlich auf eine Höhe zu schneiden und dürfen die Gesamthöhe gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 14.06.1998 für
* Parzellen an der Außenumzäunung - 2,00 m
* die Parzellen 17 – 23 und 33 – 39 sowie Parzelle 55 - 1,80 m
* alle übrigen Parzellen - 1,50 m nicht übersteigen.
Ausnahmen werden vom Vorstand festgelegt.
Wir bitten die Pächterinnen und Pächter, die derzeit die Anforderungen des Paragrafen 8 der Gartenordnung noch nicht erfüllt haben, dies bis zum 13.09.2024 zu tun.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand
des Kleingartenvereins "Wartburgblick" e.V.